Auch in der laufenden Amtszeit 2015–2018 richtet sich das Arbeitsprogramm des AGS nach den in der Gefahrstoffverordnung festgelegten Aufgaben: Konkretisierung der GefStoffV insbesondere durch Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen zu Gefahrstoffen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-02 |
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