Die bandscheibenbedingten Wirbelsäulenerkrankungen gelten als Volkskrankheit. Die Aufnahme in die Liste der entschädigungspflichtigen Berufskrankheiten zum 1.1.1993 hat nicht nur bei den Unfallversicherungsträgern als Rechtsanwender zu erheblichen Schwierigkeiten geführt, sondern auch die Sozialgerichtsbarkeit intensiv beschäftigt. Obwohl noch einige unbestimmte Rechtsbegriffe ungeklärt sind und medizinische Sachfragen nach wie vor kontrovers diskutiert werden, hat nunmehr das Bundessozialgericht die Rechtmäßigkeit der Aufnahme der BK-Nr. 2108 bestätigt. Der folgende Beitrag faßt die tragenden Urteilsgründe zusammen.
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