Der Fachausschuß „Eisen und Metall I“ der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) hat die „Sicherheitsregeln für die Fahrzeug-Instandhaltung“ (ZH1/454) vom April 1994 überarbeitet und als „Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Fahrzeug-Instandhaltung“ (BGR 157) verabschiedet.
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