Das Bundessozialgericht hat in einer aktuellen Entscheidung zum Umfang des Versicherungsschutzes beim Betriebssport
seine Rechtsprechung geändert und die Kriterien für das Vorliegen versicherten Betriebssports weiter präzisiert. Nach dem neuen Urteil stehen außerhalb der regelmäßigen Übungsstunden stattfindende Wettkämpfe mit anderen Betriebs-sportgemeinschaften sowie im Zusammenhang mit der Sportausübung stattfindende Freizeitveranstaltungen nicht mehr unter Versicherungsschutz. Die frühere Ausdehnung des Versicherungsschutzes beim Betriebssport auf gelegentliche Wettkämpfe fällt damit weg.
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