Im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege kommen immer wieder Stich-, Schnitt- und Kratzverletzungen der Haut zum Beispiel durch Nadeln oder Messer vor, die kurz unter dem Begriff Nadelstichverletzungen zusammengefasst werden. Es handelt sich dabei um:
– Nadelstiche beim unzulässigen Zurückstecken einer Kanüle in die Schutzkappe (recapping),
– Stich- oder Schnittverletzungen an einem scharfen oder spitzen Instrument oder an „herumliegenden“ bzw. vergessenen Kanülen,
– Stich- oder Schnittverletzungen an spitzen oder scharfen Gegenständen und Abfällen, die unzulässig in nicht durchstichsicheren, überfüllten Behältern oder Müllsäcken gesammelt und entsorgt wurden.
Alle Beschäftigten, die bei der Behandlung oder Pflege von Patienten, bei Reinigungsarbeiten und beim Umgang mit Abfällen direkt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten in Berührung kommen, sind gefährdet, sich durch Erreger wie
– Hepatitis B-Virus (HBV),
– Hepatitis C-Virus (HCV) oder das
– Aids-Virus (HIV)
zu infizieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2004.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-01-01 |
Seiten 24 - 25
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