Technische Regeln im Arbeitsschutz – wie TRBS für die Betriebssicherheitsverordnung und TRGS für die Gefahrstoffverordnung – sind nicht zwingendes Recht, sondern konkretisierende Empfehlungen mit Vermutungswirkung. In Gerichtsurteilen werden sie eher selten diskutiert. Wie sie – und Branchenregelungen von Verbänden – die Justiz rechtlich heranzieht, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.01.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-04 |
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