Das Mutterschutzrecht enthält zahlreiche Schutzverpflichtungen für die Zeit der Schwangerschaft, für die Zeit nach der Entbindung und für die Zeit des Stillens. Regelmäßig muss der Arbeitgeber hierbei auch Beschäftigungsverbote berücksichtigen. Zugleich ist es aber auch Zielsetzung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG), der Frau weiterhin die Ausführung ihrer Tätigkeiten zu ermöglichen. Insofern stellt sich die Frage, inwieweit die Frau frei über die Wahrnehmung von Beschäftigungsverboten entscheiden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-31 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.