Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Stand vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Februar 2021 (BGBl. I S. 239, 244)
Die Änderung des § 9 durch Artikel 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 15. Februar 2021 (BGBl. I S. 239, 244) tritt gemäß Artikel 7 Absatz 1 desselben Gesetzes am 1. September 2021 in Karft und ist daher textlich noch nicht umgesetzt.
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