MuSchG Erläuterungen: § 1 Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes
Das am 1.1.2018 in Kraft getretene neue Mutterschutzgesetz bestimmt in seinem § 1 den Anwendungsbereich und das Ziel des Mutterschutzes (vgl. dazu ausführlich: Aligbe, Das neue Mutterschutzgesetz, 2018, sowie die gleichnamige Artikelserie von Aligbe in der Zeitschrift Betriebliche Prävention Heft 9/2017 bis Heft 5/2018).
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