Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Befugnisse der zuständigen Bundesoberbehörde geregelt werden müssen, da diese in Ermangelung einer ausdrücklichen Regelung teilweise in Frage gestellt werden. Bei der behördlichen Risikoerfassung und -bewertung handelt es sich um eine wichtige öffentliche Aufgabe, deren ordnungsgemäße Wahrnehmung nicht durch unzureichende Befugnisse verhindert oder erschwert werden darf.
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