Zum Zweck der Regelung siehe die Erl. zu § 20 Nr. 1. Abweichend von § 20 dient die Regelung nicht vornehmlich dem klinischen Experiment, sondern dem Heilversuch am Patienten, dessen Leiden durch das zu prüfende MP nach dem medizinischen Erkenntnis- und Erfahrungsstand jedenfalls möglicherweise positiv beeinflusst werden kann und deshalb eine Indikation für dessen Anwendung darstellt.
Lieferung: 06/2002Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
