Ziel des Gesetzes ist es, den freien Warenverkehr für Medizinprodukte innerhalb der EU zu gewährleisten und zugleich eine hohe Produktsicherheit zu erreichen. Dieses Ziel wird durch die Forderungen bestimmt, dass ein Medizinprodukt medizinisch und technisch unbedenklich (Nutzen/Risiko- Abwägung) ist, der medizinische Zweck, den das Medizinprodukt nach den Angaben des Herstellers besitzen soll, durch ihn zu belegen ist, und dass das Medizinprodukt die erforderliche Qualität ausweist.
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