MPBetreibV Erläuterungen: § 10 Patienteninformation bei aktiven implantierbaren Medizinprodukten
Normadressat ist nicht der Betreiber (z. B. ein Krankenhaus), sondern die für die Implantation verantwortliche Person. Für die Implantation ist nicht schon derjenige verantwortlich, der sie unter der Leitung oder der Aufsicht eines Arztes tatsächlich vornimmt. Entscheidend ist vielmehr, wer verantwortlich darüber entscheidet, daß und wie die Implantation durchgeführt wird. In einer Arztpraxis kann selbstverständlich auch der Betreiber selbst der für die Implantation Verantwortliche sein.
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