Die Digitalisierung der Lebenswelten, wie sie seit der „Dritten Industriellen Revolution“ rasant voranschreitet, hat vor dem Betrachtungsgegenstand der Erwerbsarbeit nicht halt gemacht. Stationäre Rechnerarbeitsplätze gehören spätestens seit Ende der 1970er Jahre zum etablierten Bild in Verwaltung und andernorts. Handelte es sich bei den verwendeten Geräten zunächst noch um reine Terminalarbeitsplätze, also solche bei denen die Ein-/Ausgabegeräte an einen zentralen Großrechner gekoppelt waren, fanden im Verlauf der 1980er Jahre PC-gestützte Arbeitsplätze Verbreitung. Die Recheneinheit wurde durch diese vernetzten aber dezentral operierenden Systeme den einzelnen Nutzern verfügbar gemacht. In Folge konnten vom Einzelnen komplexere und weniger standardisierte Tätigkeiten ausgeübt werden. Der Einsatz der „Universalmaschine PC“ wurde dadurch für Felder der Erwerbsarbeit attraktiv, die zuvor keine Nähe zur Informationstechnologie erahnen ließen. Ob in Fertigung und Produktion, in Verwaltung, Lehre, Forschung oder Dienstleistung jeglicher Art, Erwerbsarbeit wurde durchsetzt von Informationstechnologie. Der Wandel der Arbeitswelt und die daraus resultierenden Probleme für den Arbeitsschutz der Beschäftigten spiegelt sich auch in der feldspezifischen Forschung des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) sowie im Vorschriften- und Regelwerk wieder.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-29 |
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