Sachgebiet: Ger
Gesetzgeber: Bund
Vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Januar 2024 (BGBl. 2023 I Nr. 27)
Abschnitt 3 und Anlage 6 treten gem. Artikel 10 Abs. 3 der Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010, 2073) am 30. November 2025 außer Kraft.
Es verordnen auf Grund
– der
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
