Menschengerechte Arbeit, genauer die menschengerechte Gestaltung der Arbeit, ist sowohl nach dem Arbeitsschutzgesetz als auch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ein Ziel des betrieblichen Arbeitsschutzes. Was heißt aber „menschengerecht“, gibt es allgemeingültige Kriterien? Oder handelt es sich eher um eine Idealvorstellung, die nur näherungsweise umgesetzt werden kann?
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