Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Bund
Vom 12. Juni 2023 (BAnz AT 16.06.2023 B7)
Nach Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 89 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 960) erlässt die Bundesregierung folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift:
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