Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Bund
Vom 21. April 2021 (BGBl. I S. 833), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. April 2021 (BGBl. I S. 833, 836)
Änderungen durch Artikel 2 der Medizinprodukte-EU-Anpassungsverordnung vom 21. April 2021 (BGBl. I S. 833, 840) treten gem. Artikel 9 Abs. 2 derselben Verordnung am 26. Mai 2022 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
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