Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Bund
Vom 12. Mai 1993 (BGBl. I S. 704), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146, 3173)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 89/392/EWG des Rates vom 14. Juni 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (ABl. EG Nr. L 183 S. 9), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/368/EWG des Rates vom 20. Juni 1991 (ABl. EG Nr. L 198 S. 16)
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