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Vorschrift Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

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  • Vom 14. Juni 2023 (ABl. L, (EU) 2023/1230, 29.6.2023; ber. ABl. L (EU) 169, 4.7.2023)

  • Vom 14. Juni 2023 (ABl. L, (EU) 2023/1230, 29.6.2023)

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VERORDNUNG (EU) 2023/1230 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates ((EU) 2023/1230)

Sachgebiet: Gerätesicherheit

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 14. Juni 2023 (ABl. L, (EU) 2023/1230, 29.6.2023; ber. ABl. L (EU) 169, 4.7.2023), geändert durch Artikel 6 der VERORDNUNG (EU) 2024/2748 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2024 (ABl. L, 2024/2748 8.11.2024)

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mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.1631212

Präambel

KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Freier Verkehr

Artikel 5 Schutz von Personen während der Installation oder Verwendung von Maschinen oder dazugehörigen Produkten

Artikel 6 Kategorien von Maschinen und dazugehörigen Produkten, die in Anhang I aufgeführt sind und den einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen

Artikel 7 Sicherheitsbauteile

Artikel 8 Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen

Artikel 9 Spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union

KAPITEL II
PFLICHTEN DER WIRTSCHAFTSAKTEURE

Artikel 10 Pflichten der Hersteller von Maschinen und dazugehörigen Produkten

Artikel 11 Pflichten der Hersteller von unvollständigen Maschinen

Artikel 12 Bevollmächtigte

Artikel 13 Pflichten der Einführer von Maschinen und dazugehörigen Produkten

Artikel 14 Pflichten der Einführer unvollständiger Maschinen

Artikel 15 Pflichten der Händler für Maschinen und dazugehörige Produkte

Artikel 16 Pflichten der Händler für unvollständige Maschinen

Artikel 17 Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten

Artikel 18 Sonstige Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers gelten

Artikel 19 Identifizierung der Wirtschaftsakteure

KAPITEL III
KONFORMITÄT DER IN DEN ANWENDUNGSBEREICH DIESER VERORDNUNG FALLENDEN PRODUKTE

Artikel 20 Vermutung der Konformität von in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Produkten

Artikel 21 EU-Konformitätserklärung für Maschinen und dazugehörige Produkte

Artikel 22 EU-Erklärung über den Einbau einer unvollständigen Maschine

Artikel 23 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Artikel 24 Vorschriften für die Anbringung der CE-Kennzeichnung an Maschinen und dazugehörigen Produkten

KAPITEL IV
KONFORMITÄTSBEWERTUNG

Artikel 25 Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen und dazugehörige Produkte

Kapitel IVa Notfallverfahren

Artikel 25a Anwendung der Notfallverfahren

Artikel 25b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Maschinen und dazugehörigen Produkten

Artikel 25c Abweichung von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist

Artikel 25d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen und gemeinsamen Spezifikationen

Artikel 25e Priorisierung von Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden

KAPITEL V
NOTIFIZIERUNG VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN

Artikel 26 Notifizierung

Artikel 27 Notifizierende Behörden

Artikel 28 Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 29 Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 30 Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 31 Vermutung der Konformität von notifizierten Stellen

Artikel 32 Einsatz von Unterauftragnehmern und Zweigunternehmen durch die notifizierten Stellen

Artikel 33 Antrag auf Notifizierung

Artikel 34 Notifizierungsverfahren

Artikel 35 Kennnummern und Verzeichnisse notifizierter Stellen

Artikel 36 Änderungen der Notifizierungen

Artikel 37 Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen

Artikel 38 Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 39 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen

Artikel 40 Meldepflichten der notifizierten Stellen

Artikel 41 Erfahrungsaustausch

Artikel 42 Koordinierung der notifizierten Stellen

KAPITEL VI
ÜBERWACHUNG DES UNIONSMARKTS UND SCHUTZKLAUSELVERFAHREN DER UNION

Artikel 43 Verfahren auf nationaler Ebene für den Umgang mit in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Produkten, die mit einem Risiko verbunden sind

Artikel 44 Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 45 Konforme, in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallende Produkte, die mit einem Risiko verbunden sind

Artikel 46 Formale Nichtkonformität

KAPITEL VII
ÜBERTRAGENE BEFUGNISSE UND AUSSCHUSSVERFAHREN

Artikel 47 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 48 Ausschussverfahren

KAPITEL VIII
VERTRAULICHKEIT UND SANKTIONEN

Artikel 49 Vertraulichkeit

Artikel 50 Sanktionen

KAPITEL IX
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 51 Aufgehobene Rechtsvorschriften

Artikel 52 Übergangsbestimmungen

Artikel 53 Bewertung und Überprüfung

Artikel 54 Inkrafttreten und Anwendung

ANHANG I
KATEGORIEN VON MASCHINEN ODER DAZUGEHÖRIGEN PRODUKTEN, AUF DIE EINES DER IN ARTIKEL 25 ABSÄTZE 2 UND 3 GENANNTEN VERFAHREN ANZUWENDEN IST

TEIL A

TEIL B

ANHANG II
NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE DER SICHERHEITSBAUTEILE

ANHANG III
GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN FÜR KONSTRUKTION UND BAU VON MASCHINEN ODER DAZUGEHÖRIGEN PRODUKTEN

TEIL A
Begriffsbestimmungen

TEIL B
Allgemeine Grundsätze

1. GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN

1.1. Allgemeines

1.1.1. Anwendungsbereich

1.1.2. Grundsätze für die Integration der Sicherheit

1.1.3. Materialien und Produkte

1.1.4. Beleuchtung

1.1.5. Konstruktion einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts im Hinblick auf die Handhabung

1.1.6. Ergonomie

1.1.7. Bedienungsplätze

1.1.8. Sitze

1.1.9. Schutz gegen Korrumpierung

1.2. Steuerungen und Befehlseinrichtungen

1.2.1. Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen

1.2.2. Stellteile

1.2.3. Ingangsetzen

1.2.4. Stillsetzen

1.2.4.1. Normales Stillsetzen

1.2.4.2. Betriebsbedingtes Stillsetzen

1.2.4.3. Stillsetzen im Notfall

1.2.4.4. Gesamtheit von Maschinen oder dazugehörigen Produkten

1.2.5. Wahl der Steuerungs- oder Betriebsarten

1.2.6. Störung der Energieversorgung oder der Kommunikationsnetzverbindung

1.3. Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen

1.3.1. Risiko des Verlusts der Standsicherheit

1.3.2. Bruchrisiko beim Betrieb

1.3.3. Risiken durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstände

1.3.4. Risiken durch Oberflächen, Kanten und Ecken

1.3.5. Risiken durch mehrfach kombinierte Maschinen oder dazugehörige Produkte

1.3.6. Risiken durch Änderung der Verwendungsbedingungen

1.3.7. Risiken durch bewegliche Teile

1.3.8. Wahl der Schutzeinrichtungen gegen Risiken durch bewegliche Teile

1.3.8.1. Bewegliche Teile der Kraftübertragung

1.3.8.2. Bewegliche Teile, die am Arbeitsprozess beteiligt sind

1.3.9. Risiko unkontrollierter Bewegungen

1.4. Anforderungen an Schutzeinrichtungen

1.4.1. Allgemeine Anforderungen

1.4.2. Besondere Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen

1.4.2.1. Feststehende trennende Schutzeinrichtungen

1.4.2.2. Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung

1.4.2.3. Zugangsbeschränkende verstellbare trennende Schutzeinrichtungen

1.4.3. Besondere Anforderungen an nichttrennende Schutzeinrichtungen

1.5. Risiken durch sonstige Gefährdungen

1.5.1. Elektrische Energieversorgung

1.5.2. Statische Elektrizität

1.5.3. Nichtelektrische Energieversorgung

1.5.4. Montagefehler

1.5.5. Extreme Temperaturen

1.5.6. Brand

1.5.7. Explosion

1.5.8. Lärm

1.5.9. Vibrationen

1.5.10. Strahlung

1.5.11. Strahlung von außen

1.5.12. Laserstrahlung

1.5.13. Emission gefährlicher Werkstoffe und Substanzen

1.5.14. Risiko, in einer Maschine eingeschlossen zu werden

1.5.15. Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko

1.5.16. Blitzschlag

1.6. Wartung

1.6.1. Wartung einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts

1.6.2. Zugang zu den Bedienungsständen und den Eingriffspunkten für die Instandhaltung

1.6.3. Trennung von den Energiequellen

1.6.4. Eingriffe der Bediener

1.6.5. Reinigung innen liegender Teile

1.7. Informationen

1.7.1. Informationen und Warnhinweise an der Maschine und dem dazugehörigen Produkt

1.7.1.1. Informationen und Informationseinrichtungen

1.7.1.2. Warneinrichtungen

1.7.2. Warnung vor Restrisiken

1.7.3. Kennzeichnung von Maschinen und dazugehörigen Produkten

1.7.4. Betriebsanleitung

1.7.4.1. Allgemeine Grundsätze für die Abfassung der Betriebsanleitung

1.7.4.2. Inhalt der Betriebsanleitung

1.7.5. Verkaufsprospekte

2. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN AN BESTIMMTE KATEGORIEN VON MASCHINEN UND DAZUGEHÖRIGEN PRODUKTEN

2.1. Nahrungsmittelmaschinen und dazugehörige Produkte und Maschinen für kosmetische oder pharmazeutische Erzeugnisse und dazugehörige Produkte

2.1.1. Allgemeines

2.1.2. Betriebsanleitung

2.2. Handgehaltene oder handgeführte tragbare Maschinen und dazugehörige Produkte

2.2.1. Allgemeines

2.2.1.1. Betriebsanleitung

2.2.2. Tragbare Befestigungsgeräte und andere Schussgeräte und dazugehörige Produkte

2.2.2.1. Allgemeines

2.2.2.2. Betriebsanleitung

2.3. Maschinen und dazugehörige Produkte zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften

2.4. Maschinen und dazugehörige Produkte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln

3. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN ZUR AUSSCHALTUNG DER RISIKEN, DIE VON DER BEWEGLICHKEIT VON MASCHINEN ODER DAZUGEHÖRIGEN PRODUKTEN AUSGEHEN

3.1. Allgemeines

3.3. Steuerung

3.4. Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen

3.5. Schutzmaßnahmen gegen sonstige Gefährdungen

3.6. Informationen und Angaben

4. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN ZUR AUSSCHALTUNG DER DURCH HEBEVORGÄNGE BEDINGTEN RISIKEN

4.1. Allgemeines

4.2. Anforderungen an Maschinen oder dazugehörige Produkte, die nicht durch menschliche Kraft angetrieben werden

4.3. Informationen und Kennzeichnung

4.4. Betriebsanleitung

5. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN AN MASCHINEN ODER DAZUGEHÖRIGE PRODUKTE, DIE ZUM EINSATZ UNTER TAGE BESTIMMT SIND

5.1. Risiken durch mangelnde Standsicherheit

5.2. Bewegungsfreiheit

5.3. Stellteile

5.4. Anhalten der Fahrbewegung

5.5. Brand

5.6. Emission von Abgasen

6. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN AN MASCHINEN ODER DAZUGEHÖRIGE PRODUKTE, VON DENEN DURCH DAS HEBEN VON PERSONEN BESONDERE RISIKEN AUSGEHEN

6.1. Allgemeines

6.2. Stellteile

6.3. Risiken für in oder auf dem Lastträger befindliche Personen

6.4. Maschinen und dazugehörige Produkte, die feste Haltestellen anfahren

6.5. Kennzeichnung

ANHANG IV
Technische Dokumentation

TEIL A
Technische Unterlagen für Maschinen und dazugehörige Produkte

TEIL B
Einschlägige technische Unterlagen für unvollständige Maschinen

ANHANG V
EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG UND EU-EINBAUERKLÄRUNG

TEIL A
EU-Konformitätserklärung für Maschinen und dazugehörige Produkte Nr. … (1)

TEIL B
EU-Erklärung Nr. … über den Einbau einer unvollständigen Maschine (2)

ANHANG VI
INTERNE FERTIGUNGSKONTROLLE (Modul A)

ANHANG VII
EU-BAUMUSTERPRÜFUNG (Modul B)

ANHANG VIII
KONFORMITÄT MIT DEM BAUMUSTER AUF DER GRUNDLAGE EINER INTERNEN FERTIGUNGSKONTROLLE (Modul C)

ANHANG IX
KONFORMITÄT AUF DER GRUNDLAGE EINER UMFASSENDEN QUALITÄTSSICHERUNG (Modul H)

ANHANG X
KONFORMITÄT AUF DER GRUNDLAGE EINER EINZELPRÜFUNG (Modul G)

ANHANG XI
MONTAGEANLEITUNG FÜR EINE UNVOLLSTÄNDIGE MASCHINE

ANHANG XII ENTSPRECHUNGSTABELLE

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