Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz regelt umfassend das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten und technischen Arbeitsmitteln, gilt aber zugleich auch für überwachungsbedürftige Anlagen. Für den Vollzug dieses Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern waren im Berichtszeitraum die Ämter für Arbeitsschutz und technische Sicherheit zuständig. In erster Linie ist die Marktüberwachung in M-V – unter Beachtung der Vorgaben aus dem GPSG – auf den Handel ausgerichtet. Ursächlich hierfür ist, dass es insgesamt gesehen nur wenige Hersteller, Bevollmächtigte und Einführer im Land gibt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.10.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-10-04 |
Seiten 461 - 463
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