Ist das Feuer gelöscht, und die Ermittler sind noch nicht vor Ort, ist Professionalität bei den Beauftragten des Eigentümers (z.B. Brandschutzbeauftragte) gefragt. Brandstellentourismus und Aufräumarbeiten sind zu vermeiden. Der Brandort muss abgesperrt werden und nur notwendigem Personal sollte Zutritt gewährt werden. Wenn eine Kamera bei der Hand ist, so helfen Fotos bei den weiteren Ermittlungen.
Die Untersuchung von Bränden zur Feststellung der Brandursache oder die Eingrenzung möglicher Brandursachen ist aus unterschiedlichen Gründen bedeutsam, für die Justizorgane wie die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei aufgrund von Gesetzen oder Rechtsvorschriften (z.B. StGB, StPO) aber bindend vorgeschrieben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-04 |
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