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Anlagensicherheit  
27.04.2026

Mängelquote bei Aufzügen auf Höchststand

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/TÜV
Drei von vier Aufzugsanlagen weisen zum Teil gefährliche Mängel auf. (Foto: wal_172619/Pixabay)
Drei von vier Aufzugsanlagen mit zum Teil gefährlichen Mängeln, Versäumnisse bei der Cybersicherheit, fast jede fünfte Tankstelle und jede vierte Lageranlage für hochentzündliche Stoffe haben sicherheitskritische Mängel: Der „Anlagensicherheitsreport 2026“ zeigt den Zustand technischer Anlagen in Zeiten geopolitischer Spannungen.

Vor dem Hintergrund geopolitischer Krisen, hybrider Angriffe und regelmäßiger Cyberattacken rückt die Sicherheit technischer Anlagen in den Fokus. Der „Anlagensicherheitsreport 2026“ beschreibt den aktuellen Zustand überwachungsbedürftiger Anlagen in Deutschland. Dazu zählen Tankstellen, Druckanlagen, Lageranlagen für hochentzündliche Stoffe wie Flüssiggas, Benzin, Lösemittel sowie Aufzugsanlagen, die von den Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben geprüft werden.

Im Jahr 2025 sind 10,8 Prozent der 723.270 geprüften Aufzüge mit „erheblichen Mängeln“ beanstandet worden. Bei 0,8 Prozent oder rund 5.800 Aufzugsanlagen wurden „gefährliche Mängel“ festgestellt. Rund 3.000 davon mussten stillgelegt werden, da die Mängel nicht sofort behoben werden konnten und Gefahr für Leib und Leben bestand. Typische Mängel sind verschlissene Tragseile, ausgefallene Notrufsysteme oder defekte Türverriegelungen.

„Aufzugsanlagen sind Teil der Sicherheitsarchitektur von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Sie müssen sowohl im Alltag als auch in kritischen Situationen einwandfrei funktionieren“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des Anlagensicherheitsreports 2026. „Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen. Deren Zahl kann mit dem bewährten Zusammenspiel von regelmäßiger Wartung durch den Betreiber, unabhängiger Prüfung und behördlicher Überwachung auf einem Minimum gehalten werden.“

Laut Anlagensicherheitsreport sind im Jahr 2025 weitere 64,7 Prozent der geprüften Aufzüge mit „geringfügigen Mängeln“ beanstandet worden. Das sind 4,2 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr und 21,6 Punkte mehr als im Jahr 2023. Grund für den starken Anstieg sind vor allem Defizite bei der Cybersicherheit der zunehmend digital gesteuerten Anlagen. Die Betreiber sind seit mehreren Jahren dazu verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen und diese zu dokumentieren. Fehlt ein entsprechender Nachweis bei der Prüfung, führt das zu einem geringfügigen Mangel.
„Die Gefahr von Cyberangriffen auf vernetzte Anlagen der Gebäudetechnik ist sehr real“, sagte Bühler. „Hersteller und vor allem Betreiber sollten die Cybersicherheit ernst nehmen und ihren Pflichten nachkommen. Damit leisten sie einen Beitrag zur Resilienz der technischen Infrastruktur in Deutschland.“ Insgesamt waren im Jahr 2025 gut drei von vier Aufzugsanlagen (76,3 Prozent) mangelbehaftet – ein historischer Höchststand.

Bei Aufzugsanlagen finden im jährlichen Wechsel eine Hauptprüfung und eine Zwischenprüfung statt. „Fast jede zweite Prüfung ist eine Zwischenprüfung, die einen etwas geringeren Umfang als die Hauptprüfung hat“, sagte Bühler. Bei der Zwischenprüfung sind im vergangenen Jahr 7,2 Prozent der Aufzüge, in absoluten Zahlen rund 25.000, mit erheblichen oder gefährlichen Mängeln beanstandet worden. Weitere 54,3 Prozent hatten geringfügige Mängel. „Die Daten zeigen eindrucksvoll die große Bedeutung der Zwischenprüfung“, sagte Bühler. „Die Wartung der Anlagen reicht nicht aus, um im laufenden Betrieb alle Sicherheitslücken aufzudecken.“

Explosionsschutz von Tankstellen und Lageranlagen für hochentzündliche Stoffe

Ein weiterer wichtiger Bereich der Anlagensicherheit ist der Explosionsschutz von Anlagen für die Lagerung, Befüllung und Entnahme hochentzündlicher Stoffe. Dazu gehören unter anderem Tankstellen, Flugfeldbetankungsanlagen, Gasfüllanlagen, Lageranlagen wie Tanks sowie andere explosionsgefährdete Anlagen (Ex-Anlagen). Im Jahr 2025 haben die Prüforganisationen bei fast jeder fünften Tankstelle (18,8 Prozent) „erhebliche Mängel“ festgestellt. Das sind 2,2 Prozentpunkte weniger als im Jahr zuvor. Tankstellenbetreiber müssen Mängel wie verschlissene Zapfschläuche, Risse in den versiegelten Bodenflächen oder defekte Elektroleitungen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Jahres beseitigen. Bei weiteren 36,7 Prozent der geprüften Tankstellen haben die Sachverständigen „geringfügige Mängel“ festgestellt (plus 0,5 Punkte). Häufig fehlen Gerätekennzeichnungen oder Dokumentationen, die dann bis zur nächsten Überprüfung vorliegen müssen. Nur 44,5 Prozent der Anlagen waren „mängelfrei“ (plus 1,7 Punkte). Insgesamt wurden 5.324 Tankstellen überprüft.

Im Jahr 2025 wurden 1.003 Lageranlagen für hochentzündliche Stoffe mit ortsfesten Behältern oder in Gebinden und einem Inhalt von mehr als 10.000 Litern geprüft. Bei 22,6 Prozent haben die ZÜS-Sachverständigen „erhebliche Mängel“ festgellt, ein Plus von 2,4 Punkten im Vergleich zum Vorjahr. Der Anteil der Lageranlagen mit „gefährlichen Mängeln“ ist um den Faktor zehn auf 1,0 Prozent gestiegen (2024: 0,1 Prozent). Ursachen können fehlender Blitzschutz, unzureichender Schutz vor Zündquellen in der Anlage oder auch ein erfolgter Cyberangriff sein. Weitere 38,5 Prozent der Lageranlagen hatten „geringfügige Mängel“, ein deutlicher Rückgang um 8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr.
„Tanklager und Speicher für Benzin, Lösemittel oder Gase zählen zur technischen Infrastruktur. Neben dem Schutz der Beschäftigten leisten unabhängige Prüfungen von solchen Anlagen einen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Bevölkerung“, betonte Bühler.

Niedriges Mängelniveau bei Druckanlagen

Im Bereich der Druckanlagen liegt das Mängelniveau unterhalb der anderen Anlagentypen. 4,9 Prozent der 301.606 im Jahr 2025 geprüften Druckbehälter verzeichneten „erhebliche Mängel“ und 12,5 Prozent „geringfügige Mängel“. Bei den 26.400 geprüften Dampfkesselanlagen beanstandeten die Sachverständigen 4,3 Prozent mit „erheblichen Mängeln“, 0,1 Prozent mit „gefährlichen Mängeln“ und 17,0 Prozent mit „geringfügigen Mängeln“.

Politik gefordert: Sicherheitsniveau erhalten, Regelungen vereinfachen

Vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage kommt der Anlagensicherheit und dem Schutz der technischen Infrastruktur in Deutschland aus Sicht des TÜV-Verbands eine enorme Bedeutung zu. „Sichere technische Anlagen sind notwendig, um die Bevölkerung zu schützen und die Versorgung im Krisenfall aufrechtzuerhalten“, sagte Bühler. „Es ist aber notwendig, die regulatorischen Vorgaben für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen zu vereinfachen, ohne das Sicherheitsniveau abzusenken.“ Die bisher gültige Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sei komplex und schwer durchschaubar, unter anderem, weil sie Vorgaben für einfache Arbeitsmittel wie Werkzeuge, größere Werkzeugmaschinen und überwachungsbedürftige Anlagen beinhaltet. Daher ist geplant, das Regelwerk in eine Verordnung über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlV) und eine Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) aufzuteilen.
„Was auf den ersten Blick nach mehr Regulierung aussieht, ist ein Paradebeispiel für Bürokratieabbau“, sagte Bühler. Mit der ÜAnlV würde die unübersichtliche Struktur der BetrSichV vereinfacht und anwenderfreundlicher gefasst. Darüber hinaus würden die bislang 16 unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen harmonisiert und ersetzt. „Die Reform brächte eine spürbare Entlastung für Wirtschaft, Prüforganisationen und Behörden“, sagte Bühler. „Die neue Verordnung ist ausformuliert und mit allen Beteiligten diskutiert, darunter Betreiber, Bundesländer und zugelassene Überwachungsstellen. Die Bundesregierung sollte die Reform jetzt zügig auf den Weg bringen.“

Der komplette „Anlagensicherheitsreport 2026“ mit der vollständigen Mängelstatistik ist kostenlos abrufbar unter: www.technische-ueberwachung.de

Quelle: Pressemitteilung TÜV-Verband

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