Wie bereits mehrmals angedeutet, ist die Zielgröße des Arbeitsschutzgesetzes die Wahrung von Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter durch entsprechende Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Die Gefährdungsbeurteilung dient lediglich dazu, festzustellen, welche Maßnahmen erforderlich sind. Insofern ist die Maßnahmenfindung die eigentliche „Kernumsetzung“ des Arbeitsschutzgesetzes. Insgesamt sind gute Maßnahmen wichtiger als raffinierte Modelle in der Gefährdungsbeurteilung.
In den üblichen Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung wird dieser Aspekt typischerweise aber viel zu kurz betrachtet und auch entsprechende Seminare, Tagungen und andere Veranstaltungen vermitteln meist ein hoch spezialisiertes Wissen über Gefährdungen und Beurteilungskriterien, behandeln die Maßnahmen aber eher stiefmütterlich. Der Autor z. B. hat es bisher nicht erlebt, dass im Zusammenhang mit der Maßnahmenfindung erwähnt wurde, dass die gewählten Maßnahmen noch vor der Wirksamkeitsprüfung einer eigenen Gefährdungsbeurteilung zugeführt werden müssen, um ggf. zusätzliche Maßnahmen festzulegen. Die Maßnahmenfindung ist somit kein einfacher Prozess und ggf. komplexer als die eigentliche Beurteilung.
Seiten 109 - 121
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: