Das VG Regensburg hatte über folgenden Fall zu entscheiden:
Sachverhalt
Bei der Ausführung eines Auftrags setzte ein Elektroinstallationsunternehmen einen ausgebildeten Elektroanlagenmonteur als Leiharbeitnehmer ein. Beim Einziehen einer Datenleitung in einem Schaltschrank für eine Spritzgussmaschine kam es zu einem explosionsartigen Lichtbogen. Laut der Unfallanzeige des Verleihers ist der Leiharbeitnehmer beim Durchstoßen des Kabels an eine herumliegende Zange gestoßen, die deshalb in den Schaltschrank gefallen sei. Der Schaltschrank brannte dabei vollkommen aus. Der Leiharbeitnehmer erlitt dabei schwere Verbrennungen an Gesicht, Händen und Oberkörper.
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