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Vorschrift Leitfaden zu Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung

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LASI-Veröffentlichungen (LV) – Leitfaden zu Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung - Fragen und Antworten zur Fachkunde - (LV 63)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Ländergemeinschaft

Vom 1. September 2018

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.1281333

FAQ 1) Welche verschiedenen "Fachkunden" für Tätigkeiten mit Biostoffen gibt es und wo sind sie geregelt?

FAQ 2) Wann ist ein Beschäftigter zuverlässig und wer nimmt diese Einschätzung vor?

FAQ 3) Ist die Prüfung der Zuverlässigkeit zu dokumentieren?

FAQ 4) Unterscheidet sich die Fachkunde für Beschäftigte bei Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 in Abhängigkeit vom Arbeitsbereich?

FAQ 5) Welchen Umfang müssen die Einweisungen und Schulungen für fachkundige Beschäftigte haben?

FAQ 6) Soll die zu benennende fachkundige Person dem Betrieb zugehörig sein oder gibt es auch die Möglichkeit, einen Externen zu benennen?

FAQ 7) Kann die Fachkunde auf mehrere Personen aufgeteilt werden?

FAQ 8) Welche Anforderungen müssen bei der Koordinierung der erforderlichen Kompetenzen erfüllt sein, wenn die erforderliche Fachkunde nicht durch die benannte Person alleine abgedeckt werden kann?

FAQ 9) Anhand welcher Kriterien und Unterlagen kann der Arbeitgeber überprüfen, ob die von ihm zu benennende fachkundige Person (bei Tätigkeiten der Schutzstufe 3 und 4) die Voraussetzungen einer geeigneten Berufsausbildung, einschlägiger Berufserfahrung, Kompetenz im Arbeitsschutz erfüllt?

FAQ 10) Kann jemand, der gezielte Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3(**) durchgeführt hat und ausschließlich Berufserfahrung damit besitzt, als fachkundige Person für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien, der Versuchstierhaltung oder der Biotechnologie der Schutzstufe 3 benannt werden?

FAQ 11) Darf eine Person als zu benennende fachkundige Person im Labor, in der Versuchstierhaltung oder in der Biotechnologie benannt werden, wenn diese nicht über eine mindestens zweijährige Tätigkeit in den Schutzstufen 2, 3 oder 4 in diesen Bereichen verfügt?

FAQ 12) In welchen begründeten Fällen kann von der Berufsausbildung und Berufserfahrung abgewichen werden? Wie definiert sich der begründete Fall und wer entscheidet darüber - Arbeitgeber oder Behörde?

FAQ 13) In welchen Abständen muss die vom Arbeitgeber benannte fachkundige Person ihre erworbene Fachkunde aktualisieren?

FAQ 14) Wer darf die Qualifizierung vornehmen?

FAQ 15) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine vom Arbeitgeber benannte fachkundige Person ihre erworbene Fachkunde aktuell halten kann?

FAQ 16) Wie häufig müssen Fortbildungen/Kurse absolviert werden?

FAQ 17) Welche ausländischen Abschlüsse werden bei der Fachkunde anerkannt?

FAQ 18) Wann verfügen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit über ausreichende branchenspezifische Kenntnisse zur fachkundigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung?

FAQ 19) Ist jeder Betriebsarzt und jede Fachkraft für Arbeitssicherheit automatisch fachkundig bei Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung oder bei Tätigkeiten mit Zuordnung zu den Schutzstufen 1 und 2?

FAQ 20) Was ist darunter zu verstehen, dass der Arbeitgeber nach Nr. 4.1.2 Absatz 2 zweiter Spiegelstrich TRBA 200 "aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden" ist?

FAQ 21) Was kann unter dokumentierter praktischer Erfahrung für Tätigkeiten der Schutzstufen 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung, in der Biotechnologie sowie Einrichtungen des Gesundheitsdienstes verstanden werden?

FAQ 22) Wird mit der Berufsausbildung und Berufserfahrung gleichzeitig die Arbeitsschutzkompetenz erworben?

FAQ 23) Welche Fortbildungen/Kurse sind für die Erlangung der Kompetenz im Arbeitsschutz geeignet?

FAQ 24) Welche Anforderungen werden hinsichtlich der Fachkunde für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten in der ambulanten Pflege gestellt?

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