Die Coronakrise ist offenkundig die Stunde des Arbeitsschutzes. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt seit 1996. In der Pandemie gewinnt der Arbeitsschutz an Bedeutung. Gerade die Politik legt im Rahmen der Coronabekämpfung Wert auf einen effektiven Arbeitsschutz, damit die Wirtschaft wieder schrittweise anlaufen kann. Hierzu wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2020 ein SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht, der jedoch nicht rechtsverbindlich ist. Er bildet allerdings den Stand der Hygiene ab und enthält insbesondere sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert den Standard. Nach dem SARS-CoV-2/Covid-19-Lockdown herrscht Einigkeit: Es geht in der Wirtschaft nicht ohne Arbeitsschutz bzw. Infektionsschutz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-01 |
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