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Vorschrift Landesverordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen

Aktuelle Fassung

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Landesverordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz

Vom 27. Juli 2023 (GVBl. S. 234)

Amtliche Anmerkung:

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EU Nr. L 241 S. 1) sind beachtet worden.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.1593178

Aufgrund des § 87 Abs. 1 Nr. 1, 5 und 6 sowie Abs. 4 Nr. 3 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 2022 (GVBl. S. 403), BS 213-1, wird verordnet:

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmung

§ 3 Erfordernis elektrischer Betriebsräume

§ 4 Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsräume

§ 5 Zusätzliche Anforderungen an elektrische Betriebsräume für Transformatoren und Schaltanlagen mit Nennspannungen über 1 kV

§ 6 Zusätzliche Anforderungen an elektrische Betriebsräume für ortsfeste Stromerzeugungsaggregate

§ 7 Zusätzliche Anforderungen an Batterieräume

§ 8 Zusätzliche Anforderungen an elektrische Betriebsräume für Energiespeichersysteme

§ 9 Zusätzliche Bauunterlagen

§ 10 Änderung der Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen

§ 11 Inkrafttreten, Übergangsbestimmung

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