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ARBEITSSCHUTZuptodate!
| Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit vermeiden Herausgegeben von: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Programmbereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Arbeitgeber sind arbeitsschutzgesetzlich dazu verpflichtet, Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben und die Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird. Dabei ist auch die Gefährdung durch psychische Belastungen bei der Arbeit zu berücksichtigen.
In der Nachfolge des viel beachteten Bandes „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Erfahrungen und Empfehlungen“ richtet sich das Buch an Expertinnen und Experten für Arbeitsschutz im Betrieb und in Beratungsfunktionen sowie an Dienstleistende im Themenfeld. |
| Berufskrankheit Lärm | 29.05.2025 |
| Noise-Cancelling-Kopfhörer nicht als Gehörschutz verwenden | |
| Mit über 4.900 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit ist Lärm im vergangenen Jahr erneut die häufigste gemeldete Berufskrankheit. Das teilte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit. Sie warnt davor, die beliebten Kopfhörer mit Noise-Cancelling-Funktion als Gehörschutz einzusetzen. mehr … | |
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