Nacht- und Schichtarbeiter/innen sind durch die arbeitszeitbedingte Verschiebung des Lebens- und Arbeitsrhythmus besonderen Belastungen ausgesetzt. Sie leiden überdurchschnittlich häufig unter Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, Magen-Darm-, Herz-Kreislauf- und nervösen Beschwerden etc. Aus diesen Gründen wird bei der Gestaltung der Nachtund Schichtarbeit seit 1994 im Arbeitszeitgesetz die Berücksichtigung der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse gefordert. Auch bei der nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG; www.gesetze-im-internet.de/arbschg) durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber gehalten, die anerkannten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten. Es gibt anerkannte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, denen zu Folge ältere Arbeitnehmer/innen durch Nachtarbeit verstärkt gesundheitlich beeinträchtigt werden. Inwieweit eine bestimmte Person keine Nachtarbeit mehr machen sollte, ist letztlich eine Einzelfallentscheidung.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-05 |
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