Grundsätzlich darf die allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durch den Arbeitgeber oder von ihm hierzu beauftragten Personen durchgeführt werden. Hinweise zu Gesundheitsgefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe können beispielsweise den EG-Sicherheitsdatenblättern entnommen werden oder sind vom Hersteller zu erfragen.
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