Das Sozialgericht (SG) Frankfurt hat eine Klage auf „Entlassung aus der Mitgliedschaft“ bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) abgewiesen (Urteil vom 31.01.2005, S 16 U 3933/03, nicht rechtskräftig). Das vom deutschen Gesetzgeber im SGB VII geschaffene BG-Monopol mit Anschlusspflicht der Unternehmer verstoße nicht gegen Europarecht, insbesondere nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 ff EGVertrag) oder das europäische Wettbewerbsrecht (Art. 81 ff. EGV).
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