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Vorschrift Katastrophenschutzrichtlinien kerntechnische Anlagen

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Richtlinien für die Erstellung objektbezogener Katastrophenschutz-Sonderpläne für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen sowie für Maßnahmen des Katastrophenschutzes bei kerntechnischen Unfällen (Katastrophenschutzrichtlinien kerntechnische Anlagen - KSRKern)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Bayern

Vom 4. November 2015, Az. ID4-2262.31, AllMBl. S. 471

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.895245

1. Allgemeines

1.1 Einführung

1.2 Anlass

1.3 Planungsziel

1.4 Überarbeitung

2. Vorschriften für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen

2.1 Rahmenempfehlungen

2.2 Radiologische Grundlagen

2.3 Planungsgebiete

2.4 Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit

2.5 Anwendung

3. Maßnahmen des Betreibers der kerntechnischen Anlage

3.1 Unterstützung bei Planung, Ausbildung und Übungen

3.2 Infobroschüren für Anwohner

3.3 Innerbetrieblicher Alarmplan

3.4 Alarmierungsweg

3.5 Weitere Aufgaben des Betreibers

4. Objektbezogene Planungen der Katastrophenschutzbehörden

4.1 Allgemeiner Katastrophenschutzplan

4.2 Objektbezogene Katastrophenschutz-Sonderpläne

4.3 Zuständigkeiten für die objektbezogene Katastrophenschutz-Sonderplanung

4.3.1 Einsatzleitende Katastrophenschutzbehörden

4.3.1.1 Einsatzleitende Kreisverwaltungsbehörde

4.3.1.2 Einsatzleitende Regierung

4.3.2 Benachbarte Katastrophenschutzbehörden der Zentral- und Mittelzone

4.3.3 Katastrophenschutzbehörden in der Außenzone

4.3.4 Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern

4.3.5 Unterstützende Katastrophenschutzbehörden

4.3.6 Koordinierung der Planungen

4.3.7 Regierungsbezirksübergreifende Koordinierung der Planungen

4.3.8 Länderübergreifende Koordinierung der Planungen

4.4 Planungsgebiete

4.4.1 Grundsätze zur Festlegung der Planungsgebiete

4.4.2 Planungszonen Kernkraftwerke

4.4.3 Planungszonen Forschungsreaktor FRM II

4.4.4 Sektoreneinteilung

4.5 Ausweichführungsstellen

4.6 Planungsunterlagen

5. Alarmstufen

5.1 Voralarm

5.2 Katastrophenalarm

5.3 Schnell ablaufendes Ereignis

5.4 Alarmierungsverfahren

5.5 Informationen des Betreibers

5.5.1 Vorfreisetzungsphase

5.5.2 Freisetzungsphase

5.5.3 Aktualisierungspflicht

6. Vorbereitung von Alarmmaßnahmen

7 Sicherstellung der Erreichbarkeit

8. Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK)

8.1 Maßnahmen bei Voralarm

8.1.1 Einzuberufende FüGK

8.1.2 Information umliegender Katastrophenschutzbehörden

8.1.3 Abweichung Forschungsreaktor

8.2 Maßnahmen bei Katastrophenalarm

8.2.1 Einzuberufende FüGK

8.2.2 Information anderer Katastrophenschutzbehörden

8.2.3 Abweichung Forschungsreaktor

9. Fachberatung

9.1 Verbindungspersonen

9.2 Radiologisches Lagebild

10. Einsatzkräfte

10.1 Vorplanung von Einrichtungen für regionale und überregionale Einsatzkräfte

10.1.1 Lotsenstellen

10.1.2 Sammel- bzw. Bereitstellungsräume

10.2 Vorzuplanender Einsatzmittel- und Einsatzkräftebedarf

10.2.1 Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung vor Ort

10.2.2 Absperrung und Schutz des Gefahrenbereichs

10.2.3 Einrichtung und Betrieb von Kontrollstellen

10.2.4 Einrichtung und Betrieb von Notfallstationen

10.2.5 Einrichtung und Betrieb von Dekontaminationsplätzen für Einsatzfahrzeuge und -geräte

10.2.6 Mess- und Probenahmeprogramme

10.2.7 Transport von Hilfsbedürftigen

10.2.8 Betreuung betroffener Personen

10.3 Dosisgrenzwerte für Einsatzkräfte

11. Mess- und Probenahmeprogramme

11.1 Grundsätzliches

11.2 Messprogramm des Betreibers

11.3 Mess- und Probenahmeprogramme der Feuerwehr

11.4 Übermittlung Messergebnisse

12. Abgrenzung des Gefahrenbereichs

12.1 Grundsätzliches

12.2 Festlegung

12.3 Sonderregelung für schnell ablaufende Ereignisse

13. Warnung der Bevölkerung und von besonderen Einrichtungen

14. Warnung vor dem Verzehr frisch geernteter bzw. kontaminierter Lebensmittel

15. Information der Bevölkerung

15.1 Zuständigkeit der betroffenen Kreisverwaltungsbehörde

15.2 Zuständigkeit der einsatzleitenden Katastrophenschutzbehörde

15.3 Zuständigkeit der einsatzleitenden Regierung

15.4 Ausnahme FRM II

15.5 Zuständigkeit der obersten Landesbehörden

16. Verkehrslenkung und -beschränkung

16.1 Anwendung

16.2 Einzuplanende Einsatzkräfte

16.3 Verkehrslenkungspläne

17. Kaliumjodidtabletten

17.1 Zweck

17.2 Konzept Bevorratung und Verteilung von Kaliumjodidtabletten in Bayern

18. Aufenthalt in Gebäuden

19. Evakuierung

19.1 Entscheidung

19.1.1 Evakuierung Zentralzone

19.1.2 Evakuierung Mittelzone

19.1.3 Evakuierung von Teilen der Außenzone

19.1.4 Ausnahme FRM II

19.1.5 Entscheidungserhebliche

19.2 Evakuierungsplanung

19.2.1 Evakuierungsstufen

19.2.1.1 Kernkraftwerke

19.2.1.2 Forschungsreaktor

19.2.2 Schnell ablaufende Ereignisse und Sofortmaßnahmen

19.2.3 Planungsrichtwerte

19.2.4 Vorbereitung der Evakuierungsstufe 1

19.2.5 Vorbereitung der Evakuierungsstufe 2

19.2.6 Vorbereitung der Evakuierungsstufe 3

19.2.7 Evakuierungsverfahren/Verlassen des Evakuierungsgebiets

19.2.8 Verteilstellen

19.2.9 Weiterverteilung der Evakuierten und Unterbringung

19.2.10 Verkehrslenkungsplan für die Evakuierung

19.2.11 Ausnahme FRM II

20. Dekontaminationsplätze

20.1 Personendekontaminatio

20.2 Dekontamination von Einsatzfahrzeugen und -geräten

21. Notfallstationen

21.1 Zweck der Notfallstationen

21.2 Vorzuplanende Notfallstationsobjekte

21.3 Notfallstationseinheiten

21.4 Modell Notfallstation Bayern

22. Maßnahmen-Überwachung

23. Katastrophenschutzübungen

23.1 Notfallstationsübungen

23.2 Mess- und Probenahmeübungen

23.3 Planbesprechung

23.4 Stabsrahmenübungen

23.5 Übungsszenarien

23.6 Zuständigkeit für die Vorbereitung, Organisation und Auswertung der Übungen

23.7 Übungsrhythmus

24. Nicht im Leistungsbetrieb befindliche Anlagen

25. Information der Öffentlichkeit über die Katastrophenschutzplanungen

26. Verteiler

27. Übergangsregelung

28. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Mustergliederung für Sonderpläne nach den Katastrophenschutzrichtlinien kerntechnische Anlagen

Anlage 2 Planungsunterlagen

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7 Dosisrichtwerte1

Anlage 8 Übungsrhythmus

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