Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 29. April 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/58)
Aufgrund des § 165 Absatz 2 Satz 2 und des § 175 Absatz 1 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport:
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