Abs. 1 enthält ein ausdrückliches Verbot an den Arbeitgeber, einen Jugendlichen nicht mit Arbeiten zu beschäftigen, die in der ärztlichen Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 als gefährdend bezeichnet worden sind.
Lieferung: 12/10Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
