Abs. 1 Satz 1 enthält die grundlegende Arbeitgeberverpflichtung zu einem umfassenden Schutz der Jugendlichen vor Gesundheitsgefährdungen durch die Arbeit und bei der Arbeit. Zu beachten sind zunächst die auch für Erwachsene geltenden Vorschriften des allgemeinen Arbeitsschutzrechts, also insbesondere des Arbeitsschutzgesetzes, der dazu erlassenen Rechtsverordnungen – wie beispielsweise der Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung u. v. a. –, sowie einer Vielzahl von Spezialgesetzen. Auch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind zu berücksichtigen.
Lieferung: 12/10Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
