Die Vorschrift ist durch das Gesetz vom 15.10.1984 (vgl. Kennzahl 15 530 Rn. 2) mit Wirkung vom 21.10.1984 geschaffen worden. Sie wurde geändert durch das Gesetz vom 24.2.1997 (vgl. Kennzahl 15 530 Rn. 5). Die Bezeichnungen des zuständigen Ministeriums wurden geändert durch die Verordnungen vom 25.11.2003 und vom 31.10.2006 (vgl. Kennzahl 15 530 Rn. 7 und 12).
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