Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040 (Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031-2040 - JEGMV 2031-2040)
Die Bundesregierung verordnet aufgrund des § 4 Absatz 4 Satz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 235) geändert worden ist:
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