Immer wieder kommt in Betrieben die Frage auf, ob für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bspw. von Gabelstaplern, Kranen oder Baumaschinen eine Eignungsuntersuchung durch einen Arzt verpflichtend ist.
In der betrieblichen Praxis wird vielerorts vor dem erstmaligen Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal die sogenannte G 25-Untersuchung von einem Arbeitsmediziner oder dem Betriebsarzt durchgeführt, um die körperliche Eignung festzustellen. Der Kurzname „G 25“ steht dabei für die Untersuchung nach dem DGUV Grundsatz 25 mit dem Titel „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“. Ob diese Untersuchung für Unternehmer verpflichtend ist und was sich kürzlich dahingehend geändert hat, erfahren Sie in diesem Artikel.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-31 |
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