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Vorschrift Instandhaltung

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Technische Regeln für Betriebssicherheit – Instandhaltung (TRBS 1112)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: März 2019 (GMBl 2019, S. 218)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.1251102

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:

Neufassung der TRBS 1112

Die TRBS 1112 „Instandhaltung“, Ausgabe Oktober 2010, GMBl 2010, S. 1219 [Nr. 60] v. 14.10.2010, wird wie folgt neu gefasst:

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Instandhaltung

2.2 Wartung

2.3 Inspektion

2.4 Instandsetzung

2.5 Erprobung

3 Vorbereitung der Instandhaltung

3.1 Regelungen der Zusammenarbeit

3.2 Voraussetzungen zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen

4 Beurteilung der Gefährdung

4.1 Allgemeines

4.2 Ermittlung der Gefährdungen

4.3 Bewertung der Gefährdungen

4.4 Schutzmaßnahmen festlegen

4.5 Bereitstellung geeigneter Zugänge für Rettungsmaßnahmen

4.5.1 Allgemeines

4.5.2 Zugänge zu und in Arbeitsmittel

4.5.3 Anschlagpunkte für die Rettung aus großen Höhen/ Tiefen

4.6 Befreiung eingezogener Personen

5 Durchführung der Instandhaltungsarbeiten

5.1 Allgemeines

5.2 Erprobung

Anhang 1
Ablaufdiagramm-Instandhaltung und Erprobung

Anhang 2
Tabelle: Besondere Gefährdungen bei Instandhaltungsarbeiten und beispielhafte Schutzmaßnahmen

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