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ARBEITSSCHUTZuptodate!
Bei einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und Krankheitssymptomen, die dazu führen, dass Beschäftigte ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen können, wird durch die Ärztin oder den Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ausgestellt. Auch bei einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ohne Krankheitssymptome kann grundsätzlich eine AU-Bescheinigung ausgestellt werden, wenn der Beschäftigte für seine Arbeit die Wohnung verlassen müsste.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Welche Regeln sind bei einem Ausbruch im Betrieb zu beachten?
Für infizierte Beschäftigte gilt eine Pflicht zur Selbstisolierung nach länderspezifischen Vorgaben (siehe oben Frage II.2). Es liegt daher weiterhin im Interesse der Betriebe, Ausbrüche zu verhindern, da diese zu einer gleichzeitigen Abwesenheit aller infizierten Beschäftigten führen können, wodurch ein geregelter Arbeitsablauf erschwert wird.
Eine bundesgesetzliche Verpflichtung für enge Kontaktpersonen, sich in Quarantäne zu begeben, besteht nicht mehr, das RKI empfiehlt jedoch weiterhin dringend, sich zu isolieren.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Robert Koch Instituts.
Dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus der Kontaktpersonen. Da Kontaktpersonen aktuell weder eine amtliche Quarantäne-Anordnung noch eine AU-Bescheinigung erhalten, sollten betriebliche Regelungen getroffen werden, die die Umsetzung der Empfehlung ermöglichen. Es sollte z. B. geprüft werden, ob die Möglichkeit der Arbeit von Zuhause besteht, eine bezahlte Freistellung sinnvoll ist oder eine Weiterarbeit vertretbar ist, indem ausreichende Schutzmaßnahmen hinsichtlich der betrieblichen Personenkontakte von Kontaktpersonen getroffen werden können.
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Hier weiterlesen: FAQ BMAS (externer Link auf die Seite des BMAS)
Statistik Austria | 17.05.2022 |
Gesundheitsrisiken: Kein gutes Zeugnis für die Arbeitswelt | |
Neun von zehn Erwerbstätigen in Österreich sind von mindestens einem Gesundheitsrisiko am Arbeitsplatz betroffen. Zu viele ArbeitnehmerInnen bezahlen schlechte Arbeitsbedingungen mit ihrer Gesundheit, so die Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung 2020. mehr … |
Studie des WSI-Portals Lohnspiegel.de | 10.03.2022 |
Angst der Beschäftigten vor Ansteckung: Basisschutz am Arbeitsplatz weiter notwendig | |
Schutz bleibt wichtig: Unter vielen Beschäftigten bleibt die Sorge, sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin mit dem Coronavirus anzustecken. mehr … |
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