Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 12. Dezember 2018 (GVOBl. M-V S. 430)
Aufgrund des § 2 Absatz 1 und 2 sowie des § 10 Absatz 1 Satz 3 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 4. Oktober 1991 (GVOBl. M-V S. 366, 435), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 666, 671) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Europa und dem Finanzministerium:
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