Sachgebiet: Strahlenschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 5. Oktober 2017, BGBl. I S. 3536
Auf Grund des § 192 Absatz 2 des Strahlenschutzgesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) verordnet die Bundesregierung:
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