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| Grundsätze für den Einsatz von IKT in der betriebsärztlichen Betreuung |
Die betriebsärztliche Betreuung muss grundsätzlich in Präsenz erbracht werden. IKT kann eingesetzt werden, um betriebsärztliche Leistungen zu erbringen, wenn die drei folgenden Grundsätze beachtet werden:
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| Der Umfang des IKT-Einsatzes in der betriebsärztlichen Betreuung hängt von der Betreuungsform des betreffenden Betriebs ab |
| In regelbetreuten Betrieben nach Anlage 1 und Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 ist die IKT-Nutzung bis zu einem Drittel der Leistungen möglich, wenn der Betrieb durch eine Erstbegehung bekannt ist und die jeweils notwendigen Voraussetzungen für den IKT-Einsatz vorhanden sind. In den trägerspezifischen Fassungen können zudem ergänzende Regelungen formuliert werden, die eine Ausweitung des IKT-Einsatzes bis zu einem Umfang von 50 Prozent der Gesamtleistungen ermöglichen. In alternativ betreuten Betrieben nach Anlage 3 und Anlage 4 der DGUV Vorschrift 2 entscheidet der Unternehmer auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung über Art und Umfang der IKT-Nutzung für die betriebsärztliche Betreuung. |
| Betriebliche Prävention Redaktionsbeirat: Dr. Michael Au, Prof. Dr. Gudrun Faller, Prof. Dr.-Ing. Anke Kahl Redaktion: Florian Gräfe Programmbereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz in sich verändernden Berufswelten gestalten – die Betriebliche Prävention zeigt Ihnen, wie es geht: Angesehene Spezialisten berichten jeden Monat neu zu fachlichen und rechtlichen Entwicklungen aus Prävention, Organisation und Unfallversicherung. Erfahren Sie das Wichtigste zu den Aktivitäten maßgeblicher Institutionen, zu Veranstaltungen, Literatur und allen weiteren Ereignissen, die Ihr Berufsfeld so vielseitig machen.
Unfallversicherung und Recht
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| DGUV Barometer Arbeitswelt 2026 | 04.05.2026 |
| Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erhöhen Deutschlands Krisenfestigkeit | |
| Das ist eines der Ergebnisse des DGUV Barometers Arbeitswelt, einer Umfrage unter über 2.000 Erwerbstätigen, die die forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH im Auftrag des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), durchgeführt hat. mehr … | |
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