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Dokument Hilfestellung in Ermittlungsverfahren zur BK 1301 „Aromatische Amine“
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Hilfestellung in Ermittlungsverfahren zur BK 1301 „Aromatische Amine“

  • Norbert Lichtenstein

Die Berufskrankheit 1301 „Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine“ ist in Deutschland seit 1937 anerkannt. Nach den Krebserkrankungen durch Einwirkung von Asbest oder ionisierenden Strahlen liegt die BK 1301 für den Zeitraum von 1978 bis 2007 mit 1625 anerkannten Fällen an dritter Stelle der beruflich verursachten Krebserkrankungen.

Bei aromatischen Aminen handelt es sich um eine chemische Substanzklasse, die durch eine „Amino-Gruppe“ (-NH2, -NHR1 oder -NR1R2) charakterisiert ist. Diese ist direkt an ein aromatisches System gebunden. Von Bedeutung sind monofunktionelle (eine Aminogruppe), aber auch bifunktionelle Amine (zwei Aminogruppen).

Derzeit (Stand: Juli 2008) sind in Deutschland durch das staatliche Regelwerk vier Amine (Benzidin, 2-Naphthylamin, 4-Aminobiphenyl, 4-Chlor-o-toluidin) als krebserzeugend für den Menschen (K 1) eingestuft . Mehr als 20 weitere fallen in die Gruppe K 2 (krebserzeugend im Tierversuch). Darüber hinaus gilt eine Reihe von Aminen als krebsverdächtig (K 3).

Seiten 278 - 280

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mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/DIEBG.08.2008.278

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