Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Hessen
Vom 14. Januar 2014 (GVBl. S. 26), geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82, 159)
§ 47 Pflichten einer Betreiberin oder eines Betreibers einer Anlage mit besonderem Gefahrenpotenzial
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