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Berufskrankheiten  
12.04.2016

Helfen Eignungsuntersuchungen arbeitsbedingte Krebserkrankungen zu bekämpfen?

Wolfgang Hien
(Foto: Gesina Ottner - Fotolia)
Krebserzeugende Stoffe und arbeits- und berufsbedingte Krebserkrankungen sind nach wie vor aktuelle Themen. Der folgende Beitrag befasst sich mit der immer wieder diskutierten Frage, ob Eignungsuntersuchungen zur Bekämpfung der arbeits- und berufsbedingten Krebserkrankungen hilfreich sein können.

Die von der Epidemiologie mehrheitlich geteilte Schätzung des Anteils von „occupational cancer“ an allen Krebsfällen hat sich, auf der Basis umfangreicher Statistiken und Berechnungen, auf etwa 5 % eingependelt (Rushton et al. 2012). Daraus ergeben sich für Deutschland bei 470.000 bösartigen Neuerkrankungen pro Jahr 23.500 Fälle eines arbeits- und berufsbedingten Krebses. 

Dies beinhaltet nicht nur den Berufskrebs im sozialrechtlichen Sinne (also größer gleich 50 % Anteil), sondern auch diejenigen Erkrankungen, zu denen die berufliche Exposition einen signifikanten Beitrag (meist zwischen 20 und 50 % Anteil) geliefert hat. Ein Großteil der arbeits- und berufsbedingten Krebserkrankungen geht auf das Konto der Spätfolgen des jahrzehntelangen Asbesteinsatzes ebenso wie das der Spätfolgen der Strahlenbelastung im Uran-Bergbau des Erzgebirges. Doch darüber hinaus bergen Dieselmotor-Emissionen (und die darin enthaltenen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe), quarzhaltige Stäube, Chrom, Nickel, Cadmium, Formaldehyd, Stoffe in der Kunststoffverarbeitung wie Epichlorhydrin, Bisphenol A und einige weitere Stoffe nach wie vor ein nennenswertes Risiko, vor allem für Lungenkrebs.

Die Frage ist: Was ist zu tun? Was können Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin leisten? Das Arbeitsschutzrecht – ausdrücklich: die Gefahrstoff-Verordnung – zielt darauf ab, dass Menschen krebserzeugenden Stoffen (Kanzerogenen) möglichst gar nicht mehr ausgesetzt sind oder die Belastung (Exposition) durch solche Stoffe auf ein akzeptables Minimum heruntergefahren wird. Solche Akzeptanzwerte liegen deutlich niedriger als die früheren, längst außer Kraft gesetzten sogenannten Technischen Richtkonzentrationen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, durch immer wieder verbesserte technische Schutzmaßnahmen die Exposition fortlaufend zu minimieren. Das  ist eine große Aufgabe für den Arbeitsschutz.

Die praktisch tätigen Arbeitsmediziner/innen –  die Betriebsärzte und -ärztinnen  – müssen im Rahmen der teamorientierten Gefährdungsbeurteilung helfen, mögliche Expositionsquellen zu erkennen. Dazu kann auch die Analyse von Blut und Urin auf Kanzerogene und deren Stoffwechselprodukte beitragen. Dieses Biomonitoring kann sehr sinnvoll sein, um Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Zur Auslese der Exponierten freilich taugt es nicht.

Berufskrebs und Dispositionsmythos

Die Entdeckungsgeschichte des Berufskrebses in der chemischen Industrie ist die Geschichte eines langen, zähen und am Ende erfolgreichen Kampfes um guten Arbeitsschutz. Sie ist aber zugleich auch die Geschichte eines Mythos’ – des Mythos der genetischen Disposition. Sie wurde als erstes, schon Ende des 19. Jahrhunderts, denjenigen Farbenarbeitern angedichtet, die aufgrund ihrer Belastung durch aromatische Amine an Harnblasenkrebs erkrankten und starben (Hien 1994). Auch andere Krebsformen unter lagen lange diesem Mythos. Im frühen 20. Jahr hundert, nachdem der Fabrikarbeiterverband den gehäuften Lungenkrebs bei Tätigkeiten von Arbeitern mit Chromat thematisierte, übernahm man die schon bei lungenerkrankten Bergarbeitern aufgestellte Vermutung, bei manifesten Erkrankungen müsse immer eine besondere Krankheitsanfälligkeit vorliegen.

Ähnlich wurde auch bei Lungenkrebs argumentiert, der in Kokereien und in Arbeitsbereichen auftrat, in denen Expositionen gegenüber Ruß, Verschwelungs- und Verbrennungsprodukten – den polyzyklischen Aromaten – vorherrschte. Auch bei anderen Krebslokalisationen, beispielsweise Krebse der Leber und Krebse des blutbildenden Systems, wurden Dispositionen angenommen. Die BASF Ludwigshafen unterwarf bis in die 1990er Jahre ihre Chemiearbeiter – ohne deren Wissen – umfangreichen Chromosomenanalysen, um familiäre Anfälligkeiten für Krebs zu ermitteln. Mitte der 1990er Jahre wurde diese Praxis wegen „inadäquater“, d. h. unzureichender Erkenntnisgewinnung eingestellt (Zober 1996). 

Der Dispositionsmythos wurde stark gefördert durch die Konstitutions- und Selektionsmedizin während des Nationalsozialismus, und noch einmal erneuert durch den Gentechnik-Boom der 1980er Jahre und die damit verbundenen biotechnischen Utopien. Die Fortschritte in der Molekularbiologie erlaubten es, unterschiedliche genetisch bedingte Varianten des Giftstoffwechsels in der Leber und in der Lunge – den sogenannten genetischen Polymorphismus – zu erforschen. So werden aromatische Amine teilweise durch das Enzym N-Acetyltransferase 2 entgiftet. Man nahm an, dass sogenannte langsame Acetylierer ein deutlich höheres Blasenkrebsrisiko tragen. In den 1980er Jahren gab es viele und sehr widersprüchliche Studien hierzu. Ähnliches wurde für die Lunge behauptet: Eine Gruppe von Giftungsenzymen – Cytochrom P 450 – und eine Gruppe von Entgiftungsenzymen – Gutathion-S-Transferase – kommt in verschiedenen genetischen Varianten vor. Starke „Gifter“ und schwache „Entgifter“ trügen, so die Behauptung, ein deutlich höheres Lungenkrebsrisiko. Für beide Krebslokalisationen wurde angenommen, dass genetische Dispositionen ohne großen Aufwand über eine Familienanamnese – eine in der praktischen Medizin häufig angewandte Methode – zu erkennen seien. Die epidemiologischen Erkenntnisse zu „familiy history and cancer“ sind höchst widersprüchlich. Dies gilt auch für die molekularbiologisch basierten epidemiologischen Studien. Denn es ist methodisch extrem schwierig, die ähnlichen Umwelt-, Lebens- und oftmals auch ähnlichen Arbeitsverhältnisse von Eltern und deren Kindern akkurat zu erfassen und „her auszurechnen“.  

Harnblasenkrebs durch aromatische Amine  

Der Blasenkrebs war während des 20. Jahrhunderts die gefürchtetste Krankheit der Chemiearbeiter. Der Dispositionsmythos hielt sich ebenso lange und wurde immer wieder von Werksärzten, führenden akademischen Arbeitsmedizinern und Humangenetikern vertreten. Doch gab es immer wieder Zweifel, Widersprüche und Unklarheiten. Eine neuere Großstudie zum Einfluss des Acetyliererstatus auf den arbeits- und berufsbedingten Blasenkrebs versuchte, mehr Klarheit in diese Problematik zu bringen. Zu berichten ist über eine europaweite Studie, deren Leitung beim Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung an der Ruhr-Universität Bochum lag (Pech et al. 2013). Bemerkenswert ist, dass für diese Studie 45 Autoren und Autorinnen zeichnen, unter ihnen führende Krebsforscher aus ganz Europa. In eine ursprünglich 500.000 Personen umfassende Kohorte wurde eine Fall-Kontroll-Studie eingebettet. 976 Blasenkrebserkrankte wurden der gleichen Anzahl von Nicht-Erkrankten gegen übergestellt, wobei bei allen – bei Erkrankten wie Nichterkrankten – mit der exakt gleichen Methodik früheren Belastungen im Arbeitsleben, in der Umwelt und im Lebensstil nachgegangen wurde. Alle wurden einer systematischen genetischen Analyse auf DNA-Ebene unterzogen. Treten bei den Erkrankten („Fällen“) bestimmte Einflussfaktoren häufiger auf als bei den Nicht-Erkrankten („Kontrollen“), so deutet dies auf einen kausalen Zusammenhang zwischen diesen Faktoren und der Erkrankung hin. Lässt sich das Risiko statistisch sichern und biologisch plausibilisieren, so kann der Risikofaktor als identifiziert gelten. Die Ergebnisse der europaweiten Blasenkrebsstudie sind recht eindeutig: Berufliche Exposition gegenüber aromatischen Aminen und polyzyklischen Kohlenwasserstoffen führt zu einer signifikanten Erhöhung des Blasenkrebsrisikos. Die relativen Risiken liegen mit etwa 1,3 bis 1,5 – d. h. sie sind im Vergleich zu den Nichtexponierten um 30 bis 50 % erhöht – nicht mehr so hoch wie vor noch 30 Jahren, weil sich aufgrund verbesserter Arbeitsschutzmaßnahmen die Expositionen generell erniedrigt haben. Das Risiko bei Rauchern liegt mit 2,5 deutlich höher, und die Kombination Beruf und Rauchen erhöht das Risiko auf 3,5. Das erstaunliche Hauptergebnis: Der Acetyliererstatus ändert an den beruflichen und raucherbedingten Risiken nichts. So können die Autoren schlussfolgern, dass sich der vermutete Zusammenhang zwischen schwachen Acetyliererstatus und erhöhtem Blasenkrebsrisiko nicht hat bestätigen lassen und sich damit eine Gen-Testung auf N-Acetytransferase 2 bei beruflich exponierten Arbeiten erübrigt.   

Lungenkrebs durch polyzyklische Aromaten

Auch auf dem Gebiet des Lungenkrebses wurde seit den 1980er Jahren intensiv genetisch-epidemiologisch geforscht. Auch hier gab es höchst widersprüchliche Ergebnisse, hauptsächlich bedingt durch methodische Schwächen vieler Studien. Seit der Jahrtausendwende zeigen genauer und akribischer durchgeführte Studien keinen Effekt der genetischen Varianten auf den Lungenkrebs exponierter Personen (Raimondi et al. 2005; Cote et al. 2009). Einer neueren Studie im nordspanischen Asturien, an der führenden spanische Vertreter/innen der Molekularbiologie, Pneumologie, Onkologie und Epidemiologie mit gearbeitet haben, kommt aufgrund ihrer methodischen Genauigkeit eine besondere Bedeutung zu (Lopez-Cima et al. 2012). Es handelt sich um eine klinikbasierte Fall-Kontroll-Studie mit 789 an Lungenkrebs Erkrankten und ebenso vielen nichterkrankten Kontrollen gleichen Alters und gleichen Geschlechts. Fälle und Kontrollen wurden mit der exakt gleichen systematischen Methodik hinsichtlich Rauchergeschichte, Arbeitsgeschichte, Familiengeschichte und genetischem Polymorphismus, d.h. der für die giftenden und entgiftenden Enzyme verantwortlichen DNA-Sequenzen, untersucht. Die Forscher/innen haben auch verschiedene Gen-Gen-Interaktionen analysiert. Arbeiter/innen in Berufen mit bekannten krebserzeugenden Einwirkungen zeigen nicht-signifikant erhöhte Lungenkrebsrisiken, Raucher – d. h. wiederum hauptsächlich gegenüber polyzyklische Aromaten Exponierte – zeigen ein signifikantes, etwa um das 2-fach erhöhte Risiko, starke Raucher ein bis zum 10-fachen erhöhtes Risiko. Enzym-Polymorphismen ändern an diesem Ergebnis – von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – nichts. Die Autorinnen und Autoren schlussfolgern, dass ihre Studie keinen Anhaltspunkt für die Annahme einer genetischen Disposition für Lungenkrebs liefern kann. Eine kürzlich veröffentlichte chinesische Studie (Lin et al. 2015) weist freilich auf den ersten Blick in eine andere Richtung. In einer Fall-Kontroll-Studie wurden 318 an Lungenkrebs er krankte Nichtraucher/innen mit nicht erkrankten Kontrollen verglichen, welche den gleichen Lebens- und Arbeitsverhältnissen unterworfen waren. 

Das Ergebnis

Im Ergebnis zeigt die Studie bei Personen, deren Väter an Lungenkrebs erkrankt waren, ein 2-faches Lungenkrebs-Risiko, und bei Personen, deren Mütter an Lungenkrebs erkrankt waren, ein 15-faches Risiko. Die methodische Qualität der Studie ist jedoch zweifelhaft, da die Expositionserhebung alleine auf Angaben der Patienten beruht. So kann beispielweise das rauchintensive Kochen in kleinen Räumen – mit entsprechenden Konzentrationen an polyzyklischen Kohlenwasserstoffen – einen erheblichen Einfluss haben. Gemessene Daten gab es nicht. Es ist festzuhalten: Eine wissenschaftliche Evidenz für einen Zusammenhang zwischen gehäuften Krebserkrankungen in der Familie und erhöhter Anfälligkeit bzw. Empfänglichkeit eines aktuell Erkrankten gibt es nicht. Insofern gibt es auch keine Evidenz für eine Unterteilung zwischen „Krebsempfänglichen“ und „Krebsresistenten“. Es bleibt dabei: Expositionen gegenüber krebserzeugenden Stoffen erzeugt dosisabhängig Krebs, unabhängig von Dispositionen. Daher ist es die vornehmste Aufgabe des Arbeitsschutzes und seiner Akteure und Akteurinnen, diese Expositionen zu vermeiden oder so weit wie möglich zu minimieren.  

Literatur

Cote, M.L. et al. (2009): Meta- and pooled analysis of GSTP1 polymorphism and lung cancer: a HuGE-GSEC review. American Journal of Epidemiology 169, S.802–214.

Hien, W. (1994): Chemische Industrie und Krebs. Zur Soziologie des wissenschaftlichen und sozialen Umgangs mit arbeitsbedingten Krebserkrankungen in Deutschland. Bremerhaven: NW-Verlag.

Lin, H. Et al. (2015): A family history of cancer and lung cancer risk in never-smokers: A clinic-based case-control-study. Lung Cancer 89, S.94–98.

Lopez-Cima, M.F. et al. (2012): Genetic polymorphisms in CYP1A1, GSTM1, GSTP1 and GSTT1 metabolic genes and risk of lung cancer in Asturias. BMC Cancer 12, 433. doi: 10.1186/1471–2407-12-433.

Pesch, B. et al. (2013): N-acetyltransferase 2 phenotype, occupation, and bladder cancer risk: results from the EPIC cohort. Cancer Epidemiololgy, Biomarkers & Prevention 22, S. 2055–2065.

Raimondi, S. et al. (2005): Metabolic gene polymorphisms and lung cancer risk in non-smokers. An update of the GSEC study. Mutation Research 592(1-2), S. 45–57.

Rushton, L. et al. (2012): Occupational Cancer Burden in Great Britain. British Journal of Cancer 107, (S1), S. S3–S7.

Zober, A. (1996): Persönliche Mitteilung an den Verfasser anlässlich einer Diskussion über krebserzeugende Stoffe bei der
BG Glas und Keramik in Würzburg.

 
Der Autor
Dr. Wolfgang Hien ist Arbeits- und Gesundheitswissenschaftler, Leiter des Forschungsbüros für Arbeit, Gesundheit und Biographie, Bremen, und Lehrbeauftragter für Public Health an der Universität Bremen.


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Patrick Aligbe: Was sind eigentlich die Rechtsgrundlagen für Eignungsuntersuchungen?


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