Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191), zuletzt geändert am 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1689)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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