Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3068), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 1087, 1091)
Die Änderungen der §§ 1 und 3 durch Artikel 6 des Gesetzes zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 1087, 1091) treten gemäß Artikel 20 Absatz 5 derselben Vorschrift am 26. Mai 2022 in Kraft und sind daher textlich noch nicht umgesetzt. Siehe auch Änderungstext.
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