Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3068), zuletzt geändert am 28. April 2020 (BGBl. I S. 960, 1007)
Die Änderung der §§ 1, 3 durch Artikel 5 des Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 960, 1004) treten gem. Artikel 17 Abs. 1 S. 2 derselben Vorschrift am 26. Mai 2021 in Kraft und sind daher textlich noch nicht umgesetzt worden. Siehe auch Änderungstext.
Die Änderung der §§ 1, 3 durch Artikel 6 des Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 960, 1007) treten gem. Artikel 17 Abs. 8 derselben Vorschrift am 26. Mai 2022 in Kraft und sind daher textlich noch nicht umgesetzt worden. Siehe auch Änderungstext.
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